Anzahl der Sitzungen und Kosten
- Die Anzahl der Sitzungen kann variieren, abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen.
- Während manche Inhalte nur wenige Sitzungen erfordern, können andere eine längerfristige Unterstützung benötigen, um nachhaltige Veränderungen
zu fördern und zu festigen. Die Flexibilität dieses therapeutischen Ansatzes ermöglicht es, auf Ihre einzigartigen Umstände und Herausforderungen einzugehen.
- Die Kosten für 60 Minuten betragen 65,- Euro.
- Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenlos.
Vorteil für Selbstzahler
- Keine Wartezeiten
Für Selbstzahler ist es oft einfacher, schnell einen Termin zu bekommen. Ohne die Notwendigkeit, auf die Genehmigung einer
Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse zu warten, können Hilfesuchende in der Regel innerhalb von zwei Wochen mit ihrer
Therapie beginnen. Dieser unkomplizierte Prozess ermöglicht Ihnen einen schnelleren Zugang zur benötigten Hilfe und vermeidet Verzögerungen,
die durch bürokratische Hürden entstehen könnten.
- Bedarfsgerechte Terminierung
Die Flexibilität in der Gestaltung von Sitzungen ist ein wesentlicher Aspekt, der es Ihnen ermöglicht, die Behandlung individuell
anzupassen. Die Möglichkeit, Dauer und Frequenz der Sitzungen selbst zu bestimmen, bietet eine persönliche Kontrolle über den Beratungsprozess.
Dies kann zu einer erhöhten Zufriedenheit und Effektivität des Entwicklungsprozesses beitragen, da Ihre Bedürfnisse und Ihr Lebensrhythmus berücksichtigt werden.
- Kein Hindernis für eine Verbeamtung / Keine Risikozuschläge
Die selbstfinanzierte systemische Einzeltherapie bietet eine diskrete Alternative, die keine offiziellen Aufzeichnungen oder Diagnosen hinterlässt, auf die
Versicherungen oder Arbeitgeber zugreifen könnten. Dies kann insbesondere für Personen, die eine Verbeamtung anstreben, von Vorteil sein,
da es keine Aufzeichnungen gibt, die bei einer Entbindung von der Schweigepflicht des Amtsarztes eingesehen werden können.
Darüber hinaus kann die Vermeidung von Einträgen in der Krankenakte zu finanziellen Vorteilen bei Versicherungsabschlüssen führen,
da keine Risikozuschläge für vorherige psychische Erkrankungen anfallen.
- Steuerlich absetzbar
Die Kosten für die Therapie können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist,
dass sie einen gewissen Eigenanteil übersteigen, der sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte und dem Familienstand richtet.